Neil Young macht ernst. Auf seiner Archivseite hat er jetzt angekündigt, rechtliche Schritte gegen US-Präsident Trump einzuleiten, um die Nutzung seiner Musik bei dessen Wahlveranstaltungen zu verhindern. Der Musiker hat dazu Dokumente veröffentlicht, mit denen die New Yorker Anwaltskanzlei Silverstein & Saperstein in seinem Namen Klage an einem Bezirksgericht in New York einreicht.
Die Klage wird mit der Verletzung des US-Urheberechts begründet. Sie richte sich aber ausdrücklich nicht gegen amerikanische Bürger, die frei einen Kandidaten ihrer Wahl unterstützen können, heißt in dem Klageschreiben. Neil Young könne aber nicht guten Gewissens erlauben, dass seine Musik als "Titelsong" für eine spaltende, un-amerikanische Kampagne voller Ignoranz und Hasses genutzt werde. [Weiter: Neil Youngs Klagebegründung ...]
Neil Young habe allerdings mehrfach und öffentlich der Nutzung der Songs widersprochen, erstmalig bei Trumps Ankündigung zum Wahlkampfantritt am 16. Juni 2015. Damals habe Trump geantwortet, im Besitz der Nutzungsrechte zu sein, wodurch er grundsätzlich bestätigt habe, dass Nutzungsrechte erforderlich seien. Dennoch habe der die Songs vorsätzlich weiter genutzt, wodurch dem Kläger Schaden zugefügt wurde und solange zugefügt werde, so lange das Gericht die Nutzung nicht untersagt.
Mit der Klage verlangt Neil Young, Trump und seinen Organisationen die Nutzung der beiden Songs sowie aller weiteren Songs des Urhebers dauerhaft zu untersagen. Verstöße sollen gemäß US-Recht mit höchstens 150.000 Dollar und mindestens 750 Dollar geahndet werden. Außerdem solle Trump alle Kosten der Klage tragen.
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